Anmeldung LUGA 2024
Bestimmungen - Reglement
Rücksicht – Respekt – Fairness!
- Den Weisungen des Sicherheits- / Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Oberstes Gebot ist Rücksichtnahme, untereinander und den Ausstellern gegenüber. Keine ununterbrochene Drehorgelei! PAUSEN!
- Es erfolgt eine Gruppeneinteilung mit einer verantwortlichen Person. Ganzer Tag gültig.
- Die Stand-/Spielplätze werden zugeteilt. Ganzer Tag gültig.
- Es gibt keine reservierten Standplätze.
- Üben von Synchronspielen ist nicht erlaubt. Es ist Könnern vorbehalten.
- Zurückhaltung was den Gesang anbelangt. Rücksichtnahme gegenüber den Ausstellern.
- Es darf nur die angemeldete Drehorgel gespielt werden.
- Es dürfen keine weiteren/zusätzlichen Instrumente gespielt werden.
- Betteln ist verboten.
- Versicherung gleich welcher Art ist alleine Sache des Teilnehmers. Organisator sowie Sponsor lehnen jede Haftung ab. Der Verkauf von eigenen Tonträgern ist erlaubt, jeder andere Verkauf ist untersagt. SUISA-Gebühren für den Verkauf der Tonträger sind alleine Sache des Teilnehmers.
- Die Verantwortung gegenüber der SUISA den Verkauf von Tonträger betreffend, liegt in jedem Fall beim Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das Reglement einzuhalten und bis zum Ende des Festivals an der Veranstaltung teilzunehmen.
Eine Nichtbeachtung oder Widerhandlung gegen das Reglement hat die sofortige Wegweisung zur Folge.
Jeder Drehorgelspieler erhält:
- CHF 25.- Spielerentschädigung pro Orgel.
- CHF 10.- für den Parkplatz auf den allgemeinen Parkplätzen.
- Urkunde. - Gratiseintritt für den Partner zur Ausstellung.
Wir wünschen Dir einen wunderschönen und erlebnisreichen Tag an der Luga.
Herzlichen Dank für Deine Teilnahme.
Peter X. Bürgisser und die Geschäftsleitung der Messe Luzern AG
Peter X. Bürgisser und die Geschäftsleitung der Messe Luzern AG