Anmeldung LUGA 2026
Reglement für die Teilnahme an der LUGA
Bestimmungen – Reglement
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Rücksicht – Respekt – Fairness!
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Den Weisungen des Sicherheits- /
Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
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Oberstes Gebot ist Rücksichtnahme, untereinander
und den Ausstellern gegenüber.
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Keine ununterbrochene Drehorgelei! PAUSEN!
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Es erfolgt eine Gruppeneinteilung mit einer
verantwortlichen Person. Ganzer Tag gültig.
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Die Stand-/Spielplätze werden zugeteilt. Ganzer
Tag gültig.
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Es gibt keine reservierten Standplätze.
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Üben von Synchronspielen ist nicht erlaubt. Es
ist Könnern vorbehalten.
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Zurückhaltung, was den Gesang anbelangt.
Rücksichtnahme gegenüber den Ausstellern.
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Es darf nur die angemeldete Drehorgel gespielt
werden.
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Es dürfen keine weiteren/zusätzlichen
Instrumente gespielt werden.
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Betteln ist verboten.
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Versicherung gleich welcher Art ist alleine
Sache des Teilnehmers.
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Organisator sowie Sponsor lehnen jede Haftung
ab.
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Der Verkauf von eigenen Tonträgern ist erlaubt,
jeder andere Verkauf ist untersagt.
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SUISA-Gebühren für den Verkauf der Tonträger
sind allein Sache des Teilnehmers.
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Die Verantwortung gegenüber der SUISA den
Verkauf von Tonträger betreffend, liegt in jedem Fall beim Teilnehmer.
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Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, das
Reglement einzuhalten und bis zum Ende des Festivals an der Veranstaltung
teilzunehmen.
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Eine Nichtbeachtung oder Widerhandlung gegen das
Reglement hat die sofortige Wegweisung zur Folge.
Jeder Drehorgelspieler
erhält:
- CHF
25.00 Spielerentschädigung pro Orgel
- CHF
10.00 für den Parkplatz auf den allgemeinen Parkplätzen
- Urkunde
- Luga
Gratiseintritt für den Partner